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VEREINT IN DEN KAMPF GEGEN PRODUKTPIRATERIE |
| I. ERNSTE BEDROHUNG DURCH PRODUKTPIRATERIE |
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Was ist Produktpiraterie? Für den Begriff "Produktpiraterie" existiert keine gesetzliche Definition. Nach der hier vertretenen Auffassung umschreibt "Produktpiraterie" den Tatbestand der gewerbsmäßigen, kriminellen Schutzrechtsverletzung, d.h. der gezielten, massenhaften und mit Gewinnabsicht begangenen, vorsätzlichen Verletzung bestehender Schutzrechte sowie die Verletzung der durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geschützten Rechtspositionen. Während der Begriff "Markenpiraterie", der mit dem angelsächsischen Begriff "counterfeiting" gleichgesetzt werden kann, die vorsätzliche Verwendung der Marke, des Namens, der Geschäftsbezeichnung oder der Verpackung und Präsentation von Produkten Dritter wiedergibt, setzt "Produktpiraterie" nicht die Verletzung einer markenrechtlich geschützten Kennzeichnung voraus, sondern erfasst auch einen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bestehenden und durchsetzbaren Schutz gegen sklavische Nachahmung und unmittelbare Leistungsübernahme. Produktpiraterie stellt für die Industrie ein aktuelles und ernst zu nehmendes Problem dar. Nach Schätzungen der Internationalen Handelskammer werden bereits 10% des gesamten Welthandelsvolumens durch den Ex- und Import von Fälschungen erzielt. Der daraus erwachsende wirtschaftliche Schaden beläuft sich nach Schätzungen auf jährlich 600 Milliarden US-Dollar. Besonders die noch im Aufbau befindlichen Absatzmärkte der Markenartikelhersteller in Osteuropa und Asien sind aufgrund dramatischer Umsatzrückgänge stark gefährdet. Zudem können qualitativ minderwertige Fälschungen dem Ruf einer Marke irreparable Schäden zufügen, wenn die Qualitätserwartungen der Käufer nicht erfüllt werden. Produktpiraterie bringt zudem negative Auswirkungen für den Verbraucher mit sich und birgt gesellschaftspolitische Probleme. So verstoßen Produktpiraten mit ihren Fälschungen gegen eine Fülle von nationalen und europäischen Vorschriften, die den Verbraucherschutz, die Produkthaftung oder das öffentliche Gesundheitswesen regeln. Darüber hinaus nimmt die Produktpiraterie Einfluss auf die industrielle Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigungssituation in den jeweiligen Ländern. In Deutschland beispielsweise sollen nach Schätzungen des Deutschen Justizministeriums jährlich ca. 50.000 Arbeitsplätze aufgrund von Produktpiraterie verloren gehen. In der EU sollen nach Schätzungen insgesamt ca. 300.000 Arbeitsplätze betroffen sein. Zudem wird allgemein angenommen, dass mit den durch den Verkauf von gefälschten Produkten erzielten Gewinnen ein direkter Beitrag zur Finanzierung organisierter Kriminalität geleistet wird. Produktpiraterie: Ein internationales Problem Neben der bislang von den asiatischen Ländern dominierten "Raubkopien-Industrie" hat sich zwischenzeitlich auch in Europa ein gut organisiertes Produktions- und Vertriebsnetz für Fälschungen entwickelt. Polen, die Tschechische Republik, Ungarn und die Türkei können mittlerweile zu den Industriezentren für gefälschte Markenprodukte gezählt werden. Auf großen Märkten in Mitteleuropa und der Türkei werden täglich Hunderttausende von Fälschungen an Touristen und professionelle Schieber veräußert, die diese Produkte in großem Stil aufkaufen, um sie über ein perfekt organisiertes Netz von Vertriebskanälen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) weiterzuveräußern. Notwendigkeit konzertierter Aktionen Erfahrungsgemäß konzentrieren sich die Fälscher selten auf die Produktion und den Vertrieb von Produkten eines einzelnen Unternehmens. Sie stellen vielmehr eine große Anzahl unterschiedlicher Markenartikel her, um diese anschließend über ihre Vertriebswege weiterzuverkaufen. Eine Verstärkung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Produktpiraterie ist dringend erforderlich, nachdem sich gezeigt hat, dass die Hersteller von Raubkopien die Sicherstellung ihrer gefälschten Produkte, die in "Zielländer" überführt oder dort verkauft werden sollen, als Warnsignal empfinden. Die betroffene Industrie muss die Bemühungen der Behörden durch eigene konzertierte Aktionen unterstützen und darf sich nicht ausschließlich auf die von den jeweiligen Regierungen auf nationaler oder europäischer Ebene initiierten Maßnahmen zur Lösung des Problems der international organisierten Produktpiraterie verlassen. Nach Ansicht der Vereinigung zur Bekämpfung von Produktpiraterie (VBP) muss eine Zusammenarbeit der betroffenen Firmen mit ihren Tochtergesellschaften, Lizenznehmern und anderen betroffenen Herstellern von Markenprodukten erfolgen. Durch eine Konzentration der Erfahrungen und Bemühungen im Kampf gegen Produktpiraterie können die zu ergreifenden Maßnahmen besser koordiniert, die Möglichkeiten für einen Datenaustausch betreffend Hersteller von Fälschungen und sog. "Pirateriezentren" verbessert, bereits existierende Informationsquellen stärker genutzt und Abwehraktionen effektiv und erfolgreich durchgeführt werden. Die Vereinigung ist ferner der Auffassung, dass zeitgleich mit derartigen Maßnahmen Initiativen zur Förderung eines effektiven gesetzlichen Rahmenwerks, das gewerbliche Schutzrechte angemessen berücksichtigt, ergriffen werden müssen. Da sich die Vereinigung die möglichst rasche Verabschiedung eines solchen gesetzlichen Rahmenwerks zum Ziel gesetzt hat, wurden bereits entsprechende Schritte eingeleitet. Insoweit vertritt die Vereinigung bereits die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den zuständigen nationalen und europäischen Behörden. Um die Durchführung konzertierter Aktionen zu vereinfachen und gezielt Lobbying betreiben zu können, haben sich führende Unternehmen im April 1995 zusammengeschlossen und die Vereinigung zur Bekämpfung von Produktpiraterie (VBP) gegründet. |
| II. DIE VEREINIGUNG ZUR BEKÄMPFUNG VON PRODUKTPIRATERIE |
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Ziele Die "Vereinigung zur Bekämpfung von Produktpiraterie" hat sich zum Ziel gesetzt, die kommerziellen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern, und zwar insbesondere durch:
Organe Die Vereinigung besteht aus zwei Organen: dem Ausschuss und der jährlichen Vollversammlung. Der Ausschuss hat die Funktion einer Arbeitsgruppe. Er koordiniert die Tätigkeiten der Vereinigung und entscheidet über Beitrittsgesuche. Bei der jährlichen Vollversammlung werden allgemeinere Beschlüsse über die Belange der Vereinigung gefasst. Aktionen & Leistungen Die "Vereinigung zur Bekämpfung von Produktpiraterie" führt nicht nur Maßnahmen gegen "Piraten" auf deutschem Staatsgebiet durch, sondern plant und koordiniert ergänzend Aktionen im Ausland. Darüber hinaus vertritt die Vereinigung über ihre gefestigten Kontakte zu den deutschen Kommunal- und Bundesbehörden, der Deutschen Bundesregierung und den wichtigsten Entscheidungsträgern innerhalb der EU-Institutionen die Interessen der Mitglieder. Die Vereinigung wird sowohl vom Zoll als auch von kommunalen Behörden als Kontaktadresse und Informationsquelle genannt. Aktionen im Inland Im Inland besteht die Aufgabe der Vereinigung darin, den Mitgliedern Ratschläge zu geben zur Optimierung der Beschlagnahme von gefälschten Produkten an den Grenzen und verschiedenen Verkaufsstellen sowie zur strafrechtlichen Verfolgung von Verletzern. Das Tätigkeitsgebiet der Vereinigung umfasst hier im einzelnen:
Aktionen im Ausland Neben der Durchführung der oben beschriebenen Aktivitäten im Inland hat es sich die Vereinigung zum Ziel gesetzt, Produktpiraterie durch gezielte Aktionen gegen illegale Fertigungsbetriebe und Verkaufsstellen bereits in den Herkunftsländern der Fälschungen direkt an der Wurzel zu bekämpfen. Die Vereinigung versucht ferner, Einzelmaßnahmen deutscher oder internationaler Wirtschaftsunternehmen in den Herkunftsländern, die aufgrund fehlenden Know-hows oder zu hoher Kosten i.d.R. erfolglos bleiben, zu vereinfachen und kostensparend zum Erfolg zu führen. Dies erfolgt insbesondere durch:
Die Kosten für erste Nachforschungen und Untersuchungen, die Kontaktaufnahme zu geeigneten Rechtsanwälten und Ermittlern sowie für die Durchführung von Datenanalysen werden von der Vereinigung übernommen. Die Kosten für die Durchführung von Razzien und darüber hinausgehender Maßnahmen gehen zu Lasten der betroffenen Mitglieder. In der Vergangenheit konnte bereits wiederholt mit Erfolg gegen Absatzmärkte für gefälschte Markenartikel und illegale Fertigungsbetriebe in der Türkei vorgegangen werden. Hierbei wurde eine Vielzahl gefälschter Artikel beschlagnahmt. Die Vereinigung hat ein dichtes Netzwerk von Kontaktstellen in Ländern wie der Tsche-chischen Republik, Ungarn und Polen aufgebaut, um auch dort in Zukunft auf ähnliche Weise wie in der Türkei gegen Produktpiraten vorgehen zu können. |
| III. AUSBLICK |
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Entwicklung eines Sicherheitssystems Die Unterscheidung zwischen Fälschungen und Originalprodukten hat sich in nicht unerheblichem Maße für die Zoll- und Polizeibehörden, ebenso wie für die Unternehmen selbst, als schwerwiegendes Problem erwiesen. Die Vereinigung zeigt sich für die Auswahl bzw. die Entwicklung eines Sicherheitssystems verantwortlich, mit dessen Hilfe die Erkennung von Fälschungen kostengünstig, schnell und zuverlässig ermöglicht werden soll. Ein derartiges Sicherheitssystem könnte beispielsweise aus elektronischen Mikrochips bestehen, die die Speicherung von diversen Produktdaten ermöglichen. Auf diese Weise wären alle Produkte, die ohne diese Sicherheitsvorrichtungen in den Verkehr gebracht würden, problemlos als Nachahmungen zu identifizieren. Unterstützung der Zolldienststellen Die Oberfinanzdirektion München und verschiedene Zollfahndungsämter haben die Gründung der Vereinigung begrüßt. Die Koordination der Bemühungen einzelner Unternehmen im Kampf gegen die Produktpiraterie und die Einrichtung einer einzigen gemeinsamen Anlaufstelle haben die Arbeit der Zollbehörden einfacher und effizienter werden lassen. Verbesserungswürdig erscheint hingegen weiterhin die Schulung von Zollbeamten, insbesondere im Hinblick auf die Identifizierungsmöglichkeiten von gefälschten Produkten. Die Vereinigung wird auch in den kommenden Jahren weiterhin Schulungen durchführen und die vorhandenen Lehrkonzepte weiterentwickeln, um die erfolgreiche Kooperation mit den Behörden fortzusetzen. Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Öffentlichkeitsarbeit Neben einer stärkeren Sensibilisierung von Zollbeamten und Polizisten ist es dringend erforderlich, die breite Öffentlichkeit besser über die Arbeit der Vereinigung sowie die Probleme, die sich ihr stellen, zu informieren. Es muss bekannt gemacht werden, dass illegales Herstellen von Markenartikeln im juristischen Sinne ein Vergehen darstellt, das mit Strafe bedroht ist, und dass der Erwerb derartiger Güter zur Finanzierung organisierter Kriminalität beiträgt. Zudem muss verstärkt auf die minderwertige Qualität und den mangelnden Sicherheitsstandard gefälschter Produkte aufmerksam gemacht werden, wobei insbesondere darauf hingewiesen werden sollte, dass billige Imitate niemals "ihr Geld wert sein können". Lobbying Neben der Kontaktpflege zu deutschen Behörden und der Bundesregierung vertritt die Vereinigung auch die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Institutionen der EU. Ziel der Vereinigung ist die Schaffung eines harmonisierten gesetzlichen Rahmenwerks zur Optimierung der gewerblichen Schutzrechte innerhalb der EU, die Förderung der Verabschiedung einheitlicher Richtlinien zur Verbesserung der Zollkontrollen an den EU-Grenzen sowie die Förderung und Verteidigung der gewerblichen Schutzrechte auf internationaler Ebene. Die Vereinigung steht diesbezüglich mit den ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten auf EU-Ebene und den Generaldirektoren der Europäischen Kommission für die Bereiche Zollpolitik, Binnenmarkt und äußere Angelegenheiten in regelmäßigem Kontakt. Zudem werden die Beziehungen zu den Mitgliedern des Europaparlaments ausgebaut. |
| IV. MITGLIEDSCHAFT IN DER VEREINIGUNG ZUR BEKÄMPFUNG VON PRODUKTPIRATERIE |
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Mitgliedschaft, Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge Die Mitgliedschaft in der Vereinigung ist nicht auf einen bestimmten Industriesektor beschränkt. Die Aktivitäten der Vereinigung werden durch Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge finanziert. Die Aufnahmegebühr beträgt € 500,-, der jährliche Mitgliedsbeitrag € 3.000,-. Die Mitgliedschaft beginnt unmittelbar nach Zahlung der Aufnahmegebühr und des ersten Mitgliedsbeitrags. Vorteile einer Mitgliedschaft Im Rahmen der Vereinigung konnten bisher alle Maßnahmen, wie beispielsweise Ermittlungen im In- und Ausland, Nachforschungen und Sicherstellungen von Produkten sowie zivil- und strafrechtliche Verfahren koordiniert und konzentriert und damit für die betroffenen Unternehmen effizient und kostengünstig durchgeführt werden. Die Vorteile einer Mitgliedschaft in der Vereinigung lassen sich stichpunktartig wie folgt zusammenfassen:
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| V. WEITERE INFORMATIONEN |
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Weitere Auskünfte über die deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von Produktpiraterie erhalten Sie bei: Vereinigung zur Bekämpfung von Produktpiraterie e.V. Dr. Volker Spitz Rückertstraße 1 D-80336 München/Germany Phone: +49 89 599 185 30 Fax: +49 89 599 185 33 eMail: info@vbp.org |